Dauerhafte Dienstleistung

Manche der Anforderungen im Medizinprodukt- oder Kosmetika-Bereich müssen kontinuierlich an die aktuellen regulatorischen Forderungen angepasst werden.

Hierzu bieten wir Ihnen beispielsweise in den Bereichen EU-Repräsentant, Verantwortliche Person für Kosmetika, Verantwortliche Person gemäß Artikel 15 MDR, Betreuung Ihres Qualitätsmanagements unsere Leistung als dauerhafte externe Dienstleistung an.

Eine Übersicht über ergänzende Leistungen finden Sie hier.

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